Jugendwohlfahrt


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Aufgabe der Jugendwohlfahrt nach dem Steiermärkischen Jugendwohlfahrtsgesetz ist es die Beratung und Unterstützung der Eltern bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in Pflege und Erziehung Minderjähriger sowie durch Hilfsmaßnahmen das Kindeswohl zu sichern, wenn Erziehungsberechtigte dazu nicht oder nicht mehr in der Lage sind.

Für folgende Personen ist die Unterstützung im Rahmen der Jugendwohlfahrt gedacht: 

  • Jugendliche und Kinder
  • Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte
  • Personen, die für Kinder und Jugendliche Verantwortung tragen oder sich verantwortlich fühlen und Hilfe benötigen

Folgende Möglichkeiten stehen dazu zur Verfügung:

  1. Gewährung von Kostenzuschüssen
    Für die Inanspruchnahme sozialer Dienste, wie Psychotherapie, psychologische Behandlung, Mutter-Kind-Wohnmöglickeit und Unterbringung bei Pflegefamilien. Allerdings besteht für diese Leistungen kein Rechtsanspruch.

    Ein Kostenzuschuss für Psychotherapie kann im Ausmaß von 50 Einheiten (50 Min. je Einheit) für ein Jahr gewährt werden, wenn vom zuständigen Sozialversicherungsträger ebenfalls eine Kostenübernahmebewilligung vorliegt. Derzeit beträgt die Höhe des Kostenzuschusses € 33,55 pro Einheit.

    Für eine psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss im Ausmaß von 30 Einheiten für ein halbes Jahr und ausnahmsweise für weitere 30 Einheiten für ein weiteres halbes Jahr bewilligt werden. Die Höhe des Kostenzuschusses für eine psychologische Behandlung beträgt derzeit € 40,55.

  2. Maßnahmen um Hilfen zur Erziehung
    Hier wird zwischen mobilen und stationären Leistungsarten unterschieden. Grundsatz in der Jugendwohlfahrt ist es, dass immer das gelindeste zum Erfolg führende Mittel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden muss.
     
    Als Hilfen zur Erziehung können eingesetzt werden:
Mobil Stationär
  • Frühförderung
  • Erziehungshilfe
  • Sozialbetreuung
  • Familienhilfe
  • Sozial- und Lernbetreuung
  • Sozialpädagogische Familienbetreuung
  • Wohngemeinschaften oder bei
  • Pflegefamilien

Bei den stationären Leistungen wird ein Kostenrückersatz gefordert, die mobilen Hilfen zur Erziehung werden zur Gänze vom Sozialhilfeverband und Land nach der 40:60 Aufteilung bezahlt.

Weiterführende Informationen zur Jugendwohlfahrt erhalten Sie bei den zuständigen Sozialarbeitern oder Ansprechpartnern der Bezirkshauptmannschaft Hartberg.