Der Verband

Der Sozialhilfeverband ist ein Gemeindeverband aller 50 Gemeinden des Bezirkes Hartberg und hat die wichtige Aufgabe mit seinen zahlreichen Einrichtungen Menschen in sozial schwierigen Lagen zu unterstützen. Soziale Hilfe ist anerkannt und begehrt und ist aber auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitgeber in unserem Bezirk Hartberg.

Das Geld, das wir in diesen Bereichen ausgeben, fließt wieder an unsere Gesellschaft und damit an die Gemeinden im Bezirk Hartberg zurück. Das Budget des Sozialhilfeverbandes wird durch Beiträge der Gemeinden finanziert, wodurch jede Gemeinde entsprechend ihrer Finanzkraft beiträgt. Da damit alle hilfsbedürftigen BewohnerInnen im Bezirk versorgt werden, spricht man von einem Solidaritätsprinzip. Aus diesem Grund haben auch die Gemeinden ein Mitspracherecht im Sozialhilfeverband. Dafür steht die Verbandsversammlung zur Verfügung, in der jede Gemeinde entsprechend ihrer Einwohnerzahl vertreten ist. Diese Verbandsversammlung entscheidet auch über den regionalen Sozialplan sowie das jährliche Budget (Voranschlag, Rechnungsabschluss, Dienstpostenplan und die Errichtung von stationären Einrichtungen).

Die Verbandsversammlung wählt aus ihrem Kreis die Mitglieder des Prüfungsausschusses, welcher die Verwaltung und die Finanzen überwacht, und des Verbandsvorstandes. Er ist zuständig für alle Personalangelegenheiten und entscheidet über Investitionen und alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Er entscheidet auch über den Einsatz und die sonstigen Angelegenheiten der Sozialen Dienste und legt die Leistungen des Sozialhilfeverbandes fest.

Der Sozialhilfeverband Hartberg ist gemäß den Richtlinien des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes insbesondere für folgende gesetzliche Aufgaben zuständig: